Umsiedlung von Zauneidechsen
ZAUNEIDECHSENUMSIEDLUNG
Die Zauneidechse ist nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und wird in der FFH-Richtlinie im Anhang IV geführt. Sie besiedelt bevorzugt wärmebegünstigte Ruderalstandorte und ist daher eine oft in der Bauplanung zu berücksichtigende Art.
Beispielsweise bieten Schotterbänke alter Gleisanlagen mit angrenzender Vegetation Zauneidechsen optimale Bedingungen. Bei einem Rückbau gehen diese Strukturen verloren und durch die Bauarbeiten können Tiere verletzt oder getötet werden.
Um die lokalen Populationen trotz eines Eingriffes zu schützen und ihren Fortbestand zu gewährleisten, kann es nötig werden, Populationen vor Baubeginn umzusiedeln. Im Fall der Besiedlung linearer Strukturen, wie z.B. Bahngleisen, werden neben anderen Fangmethoden Fangeinrichtungen mit aufgelegten "Reptilienbrettern" eingegraben. Suchen die Zauneidechsen unter diesen Brettern Deckung, fallen sie in die Eimer hinein. Neben dem Lockeffekt der Bretter schützen diese die Tiere vor Austrocknung durch intensive Sonneneinstrahlung und dem Zugriff von Prädatoren.
Die Fangeimer werden regelmäßig kontrolliert und geleert. Die gefangenen Tiere werden in vorher geplante und eingerichtete Ausgleichshabitate transportiert.
Ausgleichshabitate werden nur an Standorten errichtet, in denen nicht bereits eine Zauneidechsenpopulation vorkommt. Ist ein solcher Standort gefunden, wird er auf die Bedürfnisse der Art hin optimiert. In der Regel werden Haufen aus Bruchsteinen, Totholz und Sand errichtet, die Sonnenplätze, Eiablagestandorte, Versteck- und Winterquartiermöglichkeiten bieten. Um eine Gewöhnung der Tiere an den Standort zu fördern, werden die Ausgleichsflächen anfangs eingezäunt.
Sind die Tiere an den Standort gewöhnt, wird der Zaun um die Habitate herum entfernt.
Durch ein anschließendes Monitoring lässt sich der Erfolg der Umsiedlung überprüfen.