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LEISTUNGEN

  • Kartierungen (Fauna/Flora)
  • Gebäudegutachten
  • Gehölzgutachten
  • FFH-Vor-/Verträglichkeitsprüfung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Monitoring
  • Ökologische Baubegleitung
  • Praktischer Artenschutz
  • Luftbilder
  • Kartierungen (Fauna/Flora)

    Kartierungen (Fauna/Flora)

    Kartierungen von verschiedensten Artgruppen und Biotopen führen wir für eigene und externe Gutachten durch.

    • Faunistische Erfassung von Vögeln (Brutvogelkartierung), Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Kleinsäugern, Libellen, Heuschrecken, Tagfaltern
    • Floristische Erfassung
    • Biotoptypkartierung / Grünlandkartierung
  • Gebäudegutachten

    Gebäudegutachten

    Artenschutzfachliches Gebäudegutachten
    Im Rahmen von Abriss-, Umbau- und Sanierungsvorhaben ist es nach § 44, Abs. 1 BNatSchG erforderlich, dass Gebäude und andere Bauwerke artenschutzfachlich begutachtet werden. Dabei wird festgestellt, ob an den zu untersuchenden Bauwerken oder in deren Umfeld Fortpflanzungs- oder Lebensstätten von besonders oder streng geschützten Tierarten existieren bzw. ein dringender Verdacht darauf besteht. Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens werden die Befunde dokumentiert, Schutz- und Vermeindungsmaßnahmen für die Bauzeit benannt und evtl. ein Ersatzbedarf vorgeschlagen. Dieser kann je nach Befund die Kompensation von verloren gegangen Brut- und Lebenstätten für Gebäudebrüter (wie z.B. Mauersegler, Haussperling, Hausrotschwanz, u.a.), Fledermäuse, Insekten, u.a. vorsehen. Diese Ersatzmaßnahmen können i.d.R. am Sanierungsobjekt, Neubau oder im unmittelbaren Umfeld realisiert werden. Dabei gibt es mitunter sehr elegante Lösung, welche sich mit wenig Aufwand in das Objekt einfügen lassen ohne nachteilig für die Bausubstanz bzw. Optik und bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes zu werden. Wir bieten sowohl fertige Lösungen als auch individuelle Planungen und Ansätze für Ersatzquartiere aller o.g. Artengruppen an.
  • Gehölzgutachten

    Gehölzgutachten

    Artenschutzfachliche Gehölzgutachten
    Vor der geplanten Fällung von Gehölzen ist es gemäß § 44, Abs. 1 BNatSchG notwendig, diese und deren unmittelbares Umfeld auf Brut- oder Lebensstätten von besonders oder streng geschützten Tierarten zu untersuchen, beziehungsweise festzustellen, ob ein dringender Verdacht darauf besteht oder die Existenz solcher Tierarten ausgeschlossen werden kann. Des weiteren wird geprüft, ob Eigenschaften von „Höhlenreichen Einzelbäumen“ gem. § 21 SächsNatschG vorliegen.
  • FFH-Vor-/Verträglichkeitsprüfung

    FFH-Vor-/Verträglichkeitsprüfung

    Pläne und Projekte, die im Zusammenhang mit Natura 2000 - Gebieten stehen, müssen nach § 34 ff. BNatSchG auf die Verträglichkeit mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes geprüft werden.

    Eine FFH-Vorprüfung klärt zunächst, auf der Grundlage von vorhandenen Unterlagen, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000 - Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch eine FFH-Vorprüfung nachweislich auszuschließen, ist eine anschließende FFH - Verträglichkeitsprüfung nicht notwendig.

    Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG ist dann erforderlich, wenn sich erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes nicht sicher ausschließen lassen (strenger Vorsorgegrundsatz der FFH-Vorprüfung). Sie erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Prüfgegenstände sind dabei:

    • Lebensräume nach Anhang I FFH -RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten
    • Arten nach Anhang II FFH -RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte
    • biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

    In einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ( Tötungs- und Verletzungsrisiko, erhebliche Störungen, Beeinträchtigungen zentraler Lebensstätten), die durch ein Eingriffsvorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Der Prüfrahmen umfasst dabei gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG alle Anhang IV Arten der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten.

    Die Umsetzung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags gliedert sich wie folgt:

    • 1. Relevanzprüfung: Abschichtung der Arten, die vorhabensbedingt nicht betroffen sein können.
    • 2. Bestandsaufnahme: Erhebung der Bestandssituation der relevanten Arten im Untersuchungsraum
    • 3. Betroffenheitsanalyse: Artspezifische Prüfung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG

    Sofern Verbotstatbestände erfüllt sind, werden in einem weiteren Schritt die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Des Weiteren ist die Erarbeitung verbotsvermeidender Maßnahmen, vorgezogener Ersatzmaßnahmen(CEF) oder Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes(FCS) Bestandteil des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
  • Monitoring

    Monitoring

    Wir führen systematische Erfassungen verschiedener Art zur Dokumentation, Analyse und Bewertung konkreter Artenschutzmaßnahmen durch. Langfristig angelegte Monitorings liefern Ergebnisse, die allgemein die Entwicklung von Eingriffs- und Ausgleichsflächen dokumentieren und so eine Erfolgskontrolle durchgeführter Schutzmaßnahmen erlauben (z.B. Bestandsentwicklung betroffener Arten, Effizienz von Schutzmaßnahmen). Ein Monitoring als planerisches Werkzeug bietet die Möglichkeit optimierende Maßnahmenänderungen zu implementieren.

    Für das Monitoring verschiedener Artengruppen werden artspezifische Erfassungsmethoden angewandt.

    • Brutvogelmonitoring
    • Schlagopfermonitoring von Fledermäusen und Vögeln an Windenergieanlagen
    • Erfolgskontrollen bei Umsiedlungsmaßnahmen der Zauneidechse (Habitatentwicklung, Populationsetablierung)
    • Erfolgskontrollen beim Anlegen von Amphibienersatzhabitaten
    • Art -und Biotoptypenerfassung im Rahmen des FFH-Monitorings
  • Ökologische Baubegleitung

    Ökologische Baubegleitung

    Wird eine Baumaßnahme während der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Reptilien, Amphibien, Fledermäusen und anderen schutzbedürftigen Arten in einem Planungsgebiet durchgeführt, ist häufig eine ökologische Baubegleitung (öBB) notwendig, um Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden.

    • Planung und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen während der Bauzeit
    • Erstellung eines Maßnahmenkataloges als Arbeitsgrundlage für langfristige Baubegleitungen
    • baubegleitende Lebensstättenerfassung (Brutplätze, Fledermaushangplätze, Amphibiengewässer)
    • naturschutzfachliche Freigabe von Bauabschnitten
    • Information und Abstimmung mit Auftraggeber und der örtlichen Bauleitung
    • Abstimmungen mit den zuständigen Naturschutz-Fachstellen
    • regelmäßige Baustellenbegehungen und Beweissicherung im Gelände
  • Praktischer Artenschutz

    Praktischer Artenschutz

    Projektbezogene Konzipierung und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen

    • Abfang und Umsiedlung von Reptilien, Amphibien und Ameisen
    • Konzeption, Lieferung und Installation von Nistsystemen für gebäudebesiedelnde Tierarten
  • Luftbilder

    Luftbilder

    Das Büro erstellt Luftbilder (Fotografien und Videos) mit einer Drohne für u.a. folgende Einsatzbereiche

    • Baudokumentation
    • Kartierungen
    • Übersichtsaufnahmen

 

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